Allgemeine Geschäftsbedingungen
der SYNLAB.vet GmbH
 

§ 1 Geltung

  1. Unsere Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Erbringung von Laboruntersuchungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB). Unsere AGB sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unserem Kunden über die angebotenen Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen für den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

  2. Mit der Auftragserteilung an die SYNLAB.vet GmbH gelten diese AGB als anerkannt, wenn nicht der Kunde bei Auftragserteilung ihrer Geltung ausdrücklich widerspricht.
     
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch, wenn von der SYNLAB.vet GmbH im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen einen Vertrag schließen zu wollen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote der SYNLAB.vet GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
     
  2. Der Vertrag über die Durchführung von Laboruntersuchungen oder sonstige Dienstleistungen kommt erst dann zustande, wenn eine Probe zusammen mit einem Untersuchungsauftrag bei der SYNLAB.vet GmbH eingeht und von dieser angenommen wird.
     
  3. Die Veröffentlichung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt auf der nationalen SYNLAB.vet Homepage.
     
  4. Der Vertragsabschluss kommt ausschließlich zwischen der SYNLAB.vet GmbH und dem Tierarzt sowie anderen Unternehmen aus dem Bereich der Tiergesundheit als Kunden zustande. Ein Vertragsverhältnis zwischen der SYNLAB.vet GmbH und dem Tierhalter kommt nicht zustande.
     
  5. Ein Vertragsabschluss kommt immer zwischen der SYNLAB.vet GmbH und dem Kunden zustande, auch, wenn der Untersuchungsauftrag an eine der Betriebsstätten der SYNLAB.vet GmbH erteilt wird.

§ 3 Lieferung und Lieferzeiten

  1. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit der Laborprobe ist, soweit nicht einzelvertraglich festgelegt, der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Lieferzeiten sind, soweit nicht ausdrücklich als Fixtermine einzelvertraglich vereinbart, unverbindlich.
     
  2. Die SYNLAB.vet GmbH ist zu Teillieferungen von Ergebnissen berechtigt.
     
  3. Die SYNLAB.vet GmbH ist berechtigt entsprechend der geltenden Qualitätsrichtlinien Teile der Leistungen an interne oder externe Fremdlabore zu vergeben.

§ 4 Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

  1. Soweit nicht einzelvertraglich vereinbart, gelten die auf der aktuellen Preisliste angegebenen Preise.
     
  2. Die Rechnungsstellung erfolgt regelmäßig gegenüber dem einsendenden Tierarzt. Auf Wunsch des Tierarztes kann die Rechnungsstellung gegenüber dem Tierhalter erfolgen, ohne dass dadurch ein Vertragsverhältnis zwischen dem Tierhalter und der SYNLAB.vet GmbH zustande kommt. Bis zur vollständigen Zahlung durch den Tierhalter bleibt der Tierarzt Zahlungsverpflichteter. Die SYNLAB.vet GmbH ist berechtigt entsprechend der geltenden Qualitätsrichtlinien Teile der Leistungen an interne oder externe Fremdlabore zu vergeben.
     
  3. Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in der Form von Sammelrechnungen.
     
  4. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.   
     
  5. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten der SYNLAB.vet GmbH gutgeschrieben ist.
     
  6. Soweit eine Rechnung nicht fristgemäß bezahlt ist, steht es der SYNLAB.vet GmbH frei, Verzugszinsen nach dem gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
     
  7. Für Lastschriften, die mangels Deckung oder wegen Widerspruchs nicht eingelöst werden, berechnet die SYNLAB.vet GmbH eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € an den Kunden

§ 5 Befundberichte und Probenmaterial

  1. Der Inhalt der Befundberichte richtet sich nach der jeweils gültigen ISO-Norm. Die SYNLAB.vet GmbH vereinbart mit den Kunden, die Ergebnisse in vereinfachter Weise zu berichten. Auf die Bezeichnung des angwandten Verfahrens wird im Befundbericht verzichtet, auf Wunsch kann dies angefordert werden.
     
  2. Kunden, die dem Labor die Namen von Tierhalter und Tier mitteilen, liegt dazu die Zustimmung des Tierhalters vor. Die gilt auch für die Befundübermittlung per E-Mail.
     
  3. Das Probenmaterial wird Eigentum der SYNLAB.vet GmbH und kann anonymisiert zu Forschungszwecken weiter verwendet werden.

§ 6 Gewährleistung

  1. Die SYNLAB.vet GmbH gewährleistet innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen, dass die Laboruntersuchungen nach Maßgabe der hierfür geltenden Verordnungen fachgerecht durchgeführt werden. Eine Garantie für die Richtigkeit der Befunde wird nicht übernommen.
     
  2. Die Gewährleistungsfrist trägt 12 Monate ab Übersendung des Laborbefundes. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des betreffenden tierärztlichen Patienten aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der SYNLAB.vet GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen oder aus Produkthaftungsansprüchen. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
     
  3. Alle Angaben zu Arzneimittelanwendungen beruhen auf rein wissenschaftlichen Informationen und sind nicht auf ihre Konformität mit den aktuellen arzneimittelrechtlichen Bestimmungen geprüft.

§ 7 Haftung

  1. Die SYNLAB.vet GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, insbesondere im Falle von Untersuchungs- bzw. Mess- oder Übertragungsfehlern, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Ersatzpflicht der SYNLAB.vet GmbH für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag in Höhe des Auftragswertes beschränkt.
     
  2. Die SYNLAB.vet GmbH haftet aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des betreffenden tierärztlichen Patienten oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Datenschutz

  1. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) von der SYNLAB.vet GmbH gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner gespeicherten Daten.
     
  2. Alle Untersuchungsergebnisse werden lediglich an den Kunden oder, in dem Falle, dass der Tierhalter Rechnungsempfänger ist oder der Kunde dies ausdrücklich beauftragt, an den Tierhalter versandt.

    Ausnahmen stellen anzeige- und / oder meldepflichtiger Erkrankungen dar. Diese müssen von der SYNLAB.vet GmbH an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden.

     

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine der vorstehenden Regelungen oder einzelvertragliche Regelungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem Wählen der Parteien am Nächsten kommt. Alle Untersuchungsergebnisse werden lediglich an den Kunden oder in dem Falle, dass der Tierhalter Rechnungsempfänger ist oder der Kunde dies ausdrücklich beauftragt an den Tierhalter versandt.
     
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD).
     
  3. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Untersuchungsauftrag zusammenhängen, ist das Gericht am Sitz der SYNLAB.vet GmbH (Augsburg) örtlich zuständig.

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Erstellt von SYNLAB.vet GmbH – Version 3 – Stand 06/2019